Ihr Weg zur WBK – Leitfaden für Sportschützen | AS Schießausbildung

Ihr Weg zur WBK – kompakt & rechtssicher

Der Leitfaden für Sportschützen: Voraussetzungen, 12/18-Regel, Altersgrenzen, Aufbewahrung (EN 1143-1) und Antrag bei der Behörde – klar strukturiert, mobilfreundlich.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Mindestalter (Sportschützen):
    • Ab 18 Jahren: bestimmte Sportwaffen gem. §14 Abs.1 S.2 WaffG (z. B. Randfeuer bis 5,6 mm/.22 l.r. ≤ 200 J; Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf – sportordnungskonform).
    • Ab 21 Jahren: übrige Sportwaffen. Erstantrag 21–24: amts-/fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis nach §6 Abs.3 WaffG; ab 25 entfällt.
  • Zuverlässigkeit (§5 WaffG) & Persönliche Eignung (§6 WaffG)
  • Sachkunde (§7 WaffG): Theorie & Praxis verpflichtend
  • Bedürfnis (§14 WaffG): über anerkannten Verband/Verein
Hinweis: Landesrechtliche Ausführungsvorschriften und Sportordnungen konkretisieren Details. Im Zweifel bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Spezifische Anforderungen (Auszug)

  • Sportschützen: mind. 12 Monate Vereinsmitglied; 12/18-Regel (in 12 Monaten 1×/Monat oder 18× insgesamt mit erlaubnispflichtiger Waffe).
  • Jäger: Jagdschein (§13 WaffG) – separates Regime (kein sportliches Bedürfnis).
  • Gefährdete Personen: konkrete Gefährdung; strenge Einzelfallprüfung.

Welche Disziplin? Welche Waffe?

Die Disziplin legt die Waffenart fest. Tipp: Erst testen, dann entscheiden – die Waffe muss zur Sportordnung passen.

Nachweise & Antrag

  • Trainingsnachweise: Schießbuch/elektronisch (Datum, Disziplin, Bestätigung der Standaufsicht).
  • Sachkunde-Bescheinigung: bestandene Prüfung.
  • Verbandsbedürfnis: Bescheinigung vom anerkannten Verband.
  • Führungszeugnis & ggf. Zeugnis §6 Abs.3 WaffG (Erstantrag 21–24 Jahre).
  • WBK-Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Sichere Aufbewahrung (EN 1143-1 – kompakt)

BehältnisLangwaffenKurzwaffenMunitionHinweis
Grad 0 < 200 kgunbegrenztbis 5gemeinsam zulässigNeuanschaffungen seit 06.07.2017 mind. Grad 0
Grad 0 ≥ 200 kgunbegrenztbis 10gemeinsam zulässigGewicht/Verankerung beachten
Grad Iunbegrenztunbegrenztgemeinsam zulässigErhöhte Sicherheit
Alt-Schränke können Bestandsschutz haben. Einzelfälle (Nebenwohnung, Vereinsräume) mit der Behörde klären.

Häufige Fragen

Was bedeutet die 12/18-Regel?

In den letzten 12 Monaten entweder mindestens 1× pro Monat oder mindestens 18× insgesamt mit erlaubnispflichtiger Waffe trainieren.

Welche Altersgrenzen gelten?

Ab 18 Jahren bestimmte Sportwaffen gem. §14 Abs.1 S.2 WaffG; sonst ab 21 Jahren. Erstantrag 21–24 J.: Zeugnis nach §6 Abs.3 WaffG; ab 25 entfällt.

Welche Nachweise brauche ich?

Schießbuch/elektronische Nachweise, Sachkunde-Bescheinigung, Verbandsbedürfnis, Führungszeugnis, ggf. §6 Abs.3 WaffG.

Nächster Schritt

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Kontakt

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Telefon: 0176 / 41478934

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