Ihr Weg zur WBK – kompakt & rechtssicher
Der Leitfaden für Sportschützen: Voraussetzungen, 12/18-Regel, Altersgrenzen, Aufbewahrung (EN 1143-1) und Antrag bei der Behörde – klar strukturiert, mobilfreundlich.
Allgemeine Voraussetzungen
- Mindestalter (Sportschützen):
- Ab 18 Jahren: bestimmte Sportwaffen gem. §14 Abs.1 S.2 WaffG (z. B. Randfeuer bis 5,6 mm/.22 l.r. ≤ 200 J; Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf – sportordnungskonform).
- Ab 21 Jahren: übrige Sportwaffen. Erstantrag 21–24: amts-/fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis nach §6 Abs.3 WaffG; ab 25 entfällt.
- Zuverlässigkeit (§5 WaffG) & Persönliche Eignung (§6 WaffG)
- Sachkunde (§7 WaffG): Theorie & Praxis verpflichtend
- Bedürfnis (§14 WaffG): über anerkannten Verband/Verein
Spezifische Anforderungen (Auszug)
- Sportschützen: mind. 12 Monate Vereinsmitglied; 12/18-Regel (in 12 Monaten 1×/Monat oder 18× insgesamt mit erlaubnispflichtiger Waffe).
- Jäger: Jagdschein (§13 WaffG) – separates Regime (kein sportliches Bedürfnis).
- Gefährdete Personen: konkrete Gefährdung; strenge Einzelfallprüfung.
Welche Disziplin? Welche Waffe?
Die Disziplin legt die Waffenart fest. Tipp: Erst testen, dann entscheiden – die Waffe muss zur Sportordnung passen.
Nachweise & Antrag
- Trainingsnachweise: Schießbuch/elektronisch (Datum, Disziplin, Bestätigung der Standaufsicht).
- Sachkunde-Bescheinigung: bestandene Prüfung.
- Verbandsbedürfnis: Bescheinigung vom anerkannten Verband.
- Führungszeugnis & ggf. Zeugnis §6 Abs.3 WaffG (Erstantrag 21–24 Jahre).
- WBK-Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Sichere Aufbewahrung (EN 1143-1 – kompakt)
Behältnis | Langwaffen | Kurzwaffen | Munition | Hinweis |
---|---|---|---|---|
Grad 0 < 200 kg | unbegrenzt | bis 5 | gemeinsam zulässig | Neuanschaffungen seit 06.07.2017 mind. Grad 0 |
Grad 0 ≥ 200 kg | unbegrenzt | bis 10 | gemeinsam zulässig | Gewicht/Verankerung beachten |
Grad I | unbegrenzt | unbegrenzt | gemeinsam zulässig | Erhöhte Sicherheit |
Häufige Fragen
Was bedeutet die 12/18-Regel?
In den letzten 12 Monaten entweder mindestens 1× pro Monat oder mindestens 18× insgesamt mit erlaubnispflichtiger Waffe trainieren.
Welche Altersgrenzen gelten?
Ab 18 Jahren bestimmte Sportwaffen gem. §14 Abs.1 S.2 WaffG; sonst ab 21 Jahren. Erstantrag 21–24 J.: Zeugnis nach §6 Abs.3 WaffG; ab 25 entfällt.
Welche Nachweise brauche ich?
Schießbuch/elektronische Nachweise, Sachkunde-Bescheinigung, Verbandsbedürfnis, Führungszeugnis, ggf. §6 Abs.3 WaffG.
Nächster Schritt
Bereite dich gezielt vor – wir unterstützen mit praxisnaher Waffensachkunde.
Kontakt
E-Mail: as.schiessausbildung@gmail.com
Telefon: 0176 / 41478934