Ihr Weg zur WBK – Leitfaden für Sportschützen
Voraussetzungen, Nachweise, Aufbewahrung und Antrag: hier findest du den Ablauf in klaren Schritten.
Wichtig: Details können je nach Verband, Disziplin und Waffenbehörde abweichen.
1) Voraussetzungen (Überblick)
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (behördliche Prüfung)
- Sachkunde (§7 WaffG): Theorie & Praxis (sichere Handhabung, Aufbewahrung, Transport)
- Bedürfnis (§14 WaffG): über anerkannten Verband/Verein, disziplinbezogen
- Mindestalter (sportspezifisch):
- Ab 18 Jahren können bestimmte Sportwaffen möglich sein (z. B. Randfeuer bis 5,6 mm lfB/.22 l.r. und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen – jeweils sportordnungskonform; Energiegrenzen beachten).
- Ab 21 Jahren grundsätzlich für den Erwerb weiterer Sportwaffen.
- Erstantrag 21–24 Jahre: Die Behörde kann ein ärztliches/psychologisches Zeugnis zur Eignung verlangen (§6 Abs.3 WaffG).
2) Regelmäßigkeit & Trainingsnachweise
Für Sportschützen wird „regelmäßige Ausübung“ in der Praxis häufig über die 12/18-Logik nachgewiesen (je nach Verband/Behörde): 12 Monate entweder 1× pro Monat oder 18× insgesamt.
- Schießbuch/Nachweis führen (Datum, Disziplin, Bestätigung)
- Vereinsmitgliedschaft und Verbandsbezug nachweisen
- Disziplinbezug beachten (Sportordnung)
3) Unterlagen für den Antrag
- Sachkunde-Bescheinigung (§7 WaffG)
- Bedürfnis-Bescheinigung des Verbandes
- Identitäts-/Personaldokumente und behördlich geforderte Formulare
- Nachweis Aufbewahrung (Safe/Behältnis, je nach Behörde)
- Ggf. Zeugnis §6 Abs.3 WaffG (bei Erstantrag 21–24, wenn verlangt)
4) Aufbewahrung (EN 1143-1 – kompakt)
Für neu angeschaffte Aufbewahrungsbehältnisse wird in der Regel mindestens EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 verlangt. Für ältere Behältnisse kann Bestandsschutz gelten (Einzelfall prüfen/mit Behörde klären).
| Behältnis | Langwaffen | Kurzwaffen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| EN 1143-1 Grad 0 (< 200 kg) | in der Praxis regelmäßig ohne feste Begrenzung | häufig bis 5 | Behördliche Bewertung kann variieren (Gewicht/Verankerung beachten) |
| EN 1143-1 Grad 0 (≥ 200 kg) | in der Praxis regelmäßig ohne feste Begrenzung | häufig bis 10 | Gewicht/Verankerung und Standort berücksichtigen |
| EN 1143-1 Grad I | in der Praxis regelmäßig ohne feste Begrenzung | in der Praxis regelmäßig ohne feste Begrenzung | Erhöhte Sicherheit |
5) Ablauf in 5 Schritten
Schritt 1: Verein/Verband & Disziplin
Verein beitreten, Disziplin(en) wählen, Sportordnung beachten. Das verhindert spätere Umwege beim Bedürfnis.
Schritt 2: Regelmäßigkeit dokumentieren
Trainingsnachweise sauber führen (Schießbuch/Bestätigungen). In der Praxis wird häufig das 12/18-Muster anerkannt.
Schritt 3: Sachkunde (§7 WaffG) absolvieren
Theorie & Praxis: Waffenrecht-Grundlagen, sichere Handhabung, Aufbewahrung und Transport.
Schritt 4: Bedürfnisbescheinigung (§14 WaffG)
Über Verband/Verein beantragen – disziplinbezogen und anhand deiner Nachweise.
Schritt 5: WBK-Antrag bei der Behörde
Unterlagen einreichen, Aufbewahrung nachweisen, ggf. zusätzliche Nachforderungen der Behörde beantworten.
Häufige Fragen
Was bedeutet die 12/18-Regel genau?
Als „regelmäßig“ wird häufig anerkannt: in 12 Monaten mindestens 1× je Monat oder mindestens 18 Schießtermine insgesamt (je nach Verband/Behörde).
Welche Altersgrenzen gelten?
Grundsätzlich: Sportwaffen häufig ab 21 Jahren. Bestimmte Sportwaffen können ab 18 möglich sein (sportordnungskonform; Energiegrenzen beachten). Bei Erstanträgen 21–24 kann die Behörde ein Zeugnis zur Eignung verlangen (§6 Abs.3 WaffG).
Wie lange dauert das insgesamt?
Für Sportschützen ist der Prozess typischerweise an längere Nachweiszeiträume gebunden (u. a. Regelmäßigkeit/Bedürfnis). Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je nach Verband und Behörde.
Nächster Schritt
Wenn du willst, gehen wir deinen Stand gemeinsam durch: Was fehlt noch, welche Nachweise sind sinnvoll, und wie planst du die Sachkunde effizient.
Kontakt
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