FAQ zur Waffensachkunde | AS Schießausbildung

FAQ: Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG

Wer braucht die Waffensachkundeprüfung?

Die Sachkunde ist notwendig für Sportschützen (z. B. für die Waffenbesitzkarte) sowie für Bewachungspersonal wie Sicherheitsdienste, Geldtransporte oder Personenschützer. Jäger benötigen keine separate Sachkunde – sie erwerben diese über die Jägerprüfung.

Wie ist die Waffensachkunde gesetzlich geregelt?

Die rechtliche Grundlage ist §7 WaffG. Weitere relevante Paragrafen sind:

  • §14 WaffG – Regelungen für Sportschützen
  • §15 WaffG – Anforderungen an die Prüfung
  • AWaffV – Allgemeine Waffenverordnung (ergänzend)
Was wird in der Waffensachkunde geprüft?

Es gibt zwei Teile: Theorie und Praxis.

  • Theorie: Waffenrecht, Notwehr/Notstand, Lagerung, Munitions- & Waffenkunde
  • Praxis: Handhabung von Waffen, Störungsbeseitigung, Schießen
Wie läuft die Prüfung bei AS Schießausbildung ab?

Du nimmst an einem Intensivkurs mit zwei Wochenenden in Meßstetten teil. Die Theorieprüfung findet am zweiten Freitag statt (80–95 Fragen). Die praktische Prüfung folgt am Samstag mit Fokus auf sichere Handhabung & Schießleistung.

Wie unterscheidet sich der Kurs für Sportschützen und Berufswaffenträger?
  • Sportschützen: Eine Schießprüfung, rechtliche Grundlagen im Fokus
  • Berufswaffenträger: Zwei Schießprüfungen, DGUV V23, Zeitdruck & Zielwechsel
Was passiert, wenn ich durch die Prüfung falle?

Kein Stress: Bei AS Schießausbildung ist eine kostenlose Nachschulung inklusive, bis du bestehst. Die mündliche Nachprüfung kann direkt im Anschluss erfolgen.

Wie bereite ich mich am besten auf die Sachkunde vor?
  • 4 Stunden Online-Vorbereitung vor dem Präsenzteil
  • Präsenztraining mit Praxisfokus in Meßstetten
  • Offizielles Lernmaterial & Übungsfragen
Wie lange ist der Sachkundenachweis gültig?

Der Nachweis ist unbegrenzt gültig, solange keine waffenrechtlichen Bedenken vorliegen.

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📧 as.schiessausbildung@gmail.com  |  📞 0176 / 41478934

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